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Ein Ausweis für das Haus



Nach der EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" wären die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet gewesen, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen. Als erstes Land wird Deutschland dieser Verpflichtung 2007 nachkommen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Nach der EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ist Deutschland dazu verpflichtet, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung in nationales Recht umzusetzen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden.

Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. In der Praxis bedeutet das: Besitzen Sie ein Mehrfamilienhaus, so müssen Sie bei einem Mieterwechsel den Mietinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Diese machen ihre Entscheidung dann möglicherweise von der im Energieausweis ausgewiesenen Energieeffizienzklasse - und damit von der Höhe der zu erwartenden Nebenkosten - abhängig. Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, so ist auch in diesem Fall den Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz zu zeigen. Die Energieeffizienzklasse bestimmt dann den Wert eines Hauses mit.

Ein Energieausweis für Gebäude gibt Auskunft über die Energieeffizienz des gesamten Hauses und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude hinsichtlich ihres Energiebedarfs miteinander verglichen werden. Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. 

Der Energieausweis  enthält Informationen

  • zum Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
  • zu den Energiekennwerten anderer Gebäude für einen Vergleich
  • zu Sanierungsempfehlungen.

Wer ist berechtigt Energieausweise bei Verkauf und Neuvermietung auszustellen sowie - wenn möglich - kostengünstige Modernisierungen zu empfehlen?

Es sind Architekten, Handwerker und Techniker, die auch die fachliche Zusatzqualifikation erfüllen. Des Weiteren dürfen auch erfahrene Energieberater (registrierte BAFA Vor-Ort-Berater, Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel und in der Baustoffindustrie sowie Energieberater des Handwerks) unter bestimmten Voraussetzungen Energieausweise im Wohnbestand ausstellen.

Pflichttermine für Energieausweise:
Die Energieausweise sind verpflichtend auszustellen

  • bei Verkauf oder Neuvermietung von Bestandsgebäuden  (mögliche Empfehlungen für Modernisierung mit eingeschlossen)
    - Wohnbestand erbaut ab 01.01.1966:  ab 1. Januar 2009  
    - Nichtwohnbestand:                                  ab 1. Juli 2009
  • ab 01.07.2009 für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000  Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr  (Energieausweise werden für die Öffentlichkeit sichtbar ausgehängt)

Die Kosten für den Energieausweis werden vom Markt bestimmt, sie unterliegen dem freien Wettbewerb. Hier gibt es keine Vorgaben durch den Gesetzgeber. Experten gehen davon aus, dass die Mehrzahl der Energieausweise, die nach dem Kurzverfahren (vereinfachte Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, zwischen 150 € und 300 € kosten werden. Energieausweise, die nach dem ausführlichen Verfahren (detaillierte Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, liegen mehrheitlich bei bis zu 500 €.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena) Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.gebaeudeenergiepass.de 

Weitere Informationen:


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