Energieeinsparverordnung – das Gebäude ganzheitlich betrachtet
Energieeinsparverordnung - EnEV
Die
EnEV 2014 tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft. Das neue Energieeinsparungsgesetz
(EnEG) gilt bereits seit dem 13. Juli 2013. Damit hat der Bund die
EU-Richtlichtlinie (EPBD 2010) in Deutschland umgesetzt und auch die Ziele der
Energiewende berücksichtigt.
Quellen:
Internetportal EnEV-online.de: » www.enev-online.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: » www.bmub.bund.de
Energieausweis
Für Neubauten sowie bei Sanierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage dieses berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes.
Der Ausweis erfasst nicht nur die Gebäudedaten, sondern gibt auch konkrete Modernisierungsempfehlungen. In Deutschland muss der Energieausweis für Neubauten gemäß EnEV von einem ausgebildeten Energieberater ausgestellt werden. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis vorgelegt werden.
Energieeffizienz in Gebäuden erfordert den Einsatz besonders effizienter Dämmstoffe. Polyurethan-Dämmstoffe (PUR/PIR) erfüllen nicht nur die Anforderungen der EnEV sondern dämmen im Vergleich zu anderen Dämmstoffen um zwei Drittel besser. Übrigens, Polyurethan-Dämmlösungen sind förderfähig. Klicken Sie einfach auf unsere » Fördermitteldatenbank
Links
» EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
» Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014
» Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes)
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